Neuigkeiten

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Hühnerhaltungen sind meldepflichtig

Folgendes ist unbedingt zu beachten!

  • Beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) muss eine Betriebsnummer beantragt werden.
  • Dem Veterinäramt müssen Sie Ihren Namen, Adresse, die gehaltene Tierart, die Anzahl der gehaltenen Tiere, die Nutzungsart und den Standort der Tiere mitteilen. Bei Aufgabe der Tierhaltung ist dies dem Veterinäramt ebenso mitzuteilen.
  • Die Tiere sollten auch bei der Bayerischen Tierseuchenkasse gemeldet werden. Diese übernimmt die Entschädigung im Seuchenfall.

    Informationen zur Hobby-Hühnerhaltung vom Bayrischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Zu finden unter: Artikel-Nr: lgl_vet_00001. Die Broschüre kann kostenlos bestellt oder als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Auf der Internetseite des Landratsamtes Augsburg ist ein Merkblatt zur Hühnerhaltung (Hobbyhaltung) mit den wichigsten Infos zu finden (Melde- und Beitragspflicht, Haltungsanforderungen, Tierseuchen).


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